Einige Ärztinnen und Ärzte im PVZ Nord sind Wahlärzte. Das bedeutet, sie haben keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen.
Sie zahlen die Behandlung zunächst privat und können anschließend einen Teil der Kosten (in der Regel bis zu 80 % des Kassentarifs) bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen.